Das digitale Dienste-Gesetz (DDG) soll in erster Linie den Digital Services Act ergänzen. Beim Digital Services Act handelt es sich um eine Verordnung der EU, die dazu dient, rechtswidrige Inhalte im Internet zu reduzieren. Der Digital Services Act legt dabei umfangreiche Pflichten für Online-Dienste fest. Im DDG wird nun geregelt, wie Du diese Pflichten in Deutschland umsetzen musst.
Impressumspflicht: Auswirkung
Das DDG betrifft nicht nur den Digital Services Act, sondern enthält auch Regelungen, die vorher in anderen Gesetzen standen. Es ersetzt sowohl das Telemediengesetz (TMG) als auch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).
Eine wichtige Änderung betrifft die Impressumspflicht. Bisher musstest Du das Impressum gemäß § 5 TMG auf Deiner Webseite einfügen. Jetzt wird die Impressumspflicht unter § 5 DDG im digitalen Dienste-Gesetz geregelt. Das klingt erstmal nach einer großen Änderung, aber keine Sorge – inhaltlich bleibt alles wie zuvor. Es ist lediglich eine Anpassung der Formulierungen.
Datenschutzerklärung: Auswirkung
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Das ist lediglich eine redaktionelle Änderung. Trotzdem ist es wichtig, dass Du die richtigen Rechtsgrundlagen in deiner Datenschutzerklärung angibst.
So gehst du vor:
Entferne am besten die Angaben mit dem Wortlaut gemäß §5 TMG.
Datenschutzerklärung aktualisieren.
Wenn Du in Deiner Datenschutzerklärung auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) verweist, musst Du das jetzt anpassen. Stattdessen solltest Du auf das Telekommunikation-digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) verweisen. Der Datenschutz-Generator von eRecht24 wurde z.B. bereits entsprechend aktualisiert. Auch Anbieter wie Trusted Shops können Dein Impressum, AGB und Datenschutzerklärung auf den aktuellen Stand bringen.
Bedenke bitte dass wir als Web-Agentur keine Rechtsberatung ausführen und nur Empfehlungen aussprechen.
Bildquelle: Foto von Zanyar Ibrahim auf Unsplash